"Mama, Papa ich will zur Jugendfeuerwehr!"
Damit Sie, liebe Eltern wissen, was eine Mitgliedschaft in einer
Jugendfeuerwehr bedeutet und wie das geht, haben wir hier Informationen
für Sie zusammen getragen, damit auch Sie wissen, was die Jugendfeuerwehr
ist und was auf Sie und Ihr Kind zukommt.
Wie kommt mein Kind zu einer Jugendfeuerwehr im Landkreis Tübingen?
Ihr Kind muss zunächst das 10. Lebensjahr erreicht haben. Dann kann es einen Übungsabend bei einer Jugendfeuerwehr in Ihrer Nähe besuchen.
Nach 3-4 Übungsbesuchen kann ein Aufnahmeantrag gestellt werden. Ist dieser durch die örtliche Feuerwehr genehmigt, wird Ihr Kind in die Jugendfeuerwehr aufgenommen und bekommt eine Jugendfeuerwehruniform.
Die Teilnahme an den Übungen und Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr sollte immer regelmäßig erfolgen.
Ab dem 17. Lebensjahr können die Jugendlichen in die aktive Wehr übertreten,
spätestens mit 18 Jahren endet die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr
automatisch. Dann kann man in den Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr überwechseln.
Wann finden Übungsabende statt und wo?
Jede Jugendfeuerwehr im Landkreis hat andere Übungszeiten. Die Treffen sind in der Regel alle 1-2 Wochen. Diese können Sie bei den Feuerwehren oder beim Kreisjugendfeuerwehrwart Fabian Weimer erfahren.
Die Übungsabende beginnen in der Regeln in den jeweiligen Feuerwehrgerätehäusern.
Was für eine Kleidung müssen wir als Eltern besorgen?
Sobald Ihr Kind auf Antrag in die Jugendfeuerwehr aufgenommen wurde, bekommt es kostenlos leihweise eine entsprechende Ausstattung. Diese besteht aus Helm, Handschuhe, Stiefel, T-Shirt/ Pullover, Hose, Blouson und Wetter-Jacke.
Die Ausstattung muss bei Austritt aus der Jugendfeuerwehr wieder gereinigt und in ordentlichem Zustand zurückgegeben werden.
Kleidung für Freizeiten oder sportliche Aktivitäten müssen Ihre Kinder selbst mitbringen.
Was kostet mich die Jugendfeuerwehr?
NICHTS! Die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr ist absolut kostenlos.
Sie wird durch die jeweiligen Städte- und Gemeinden im Landkreis
Tübingen getragen und finanziert.
Für mehrtägige Freizeiten und/oder Ausfahrten kann es sein, dass ein Beitrag zur Verpflegung erhoben wird.
Finanzschwache Familien können für Freizeiten oder ähnliches, wenn diese einen Selbstkostenbeitrag
beinhalten, Finanzhilfen bei Ihrem Jugendamt beantragen.
Fährt mein Kind bei Einsätzen mit?
Nein.
Für die Teilnahme an Einsätzen ist eine Feuerwehrgrundausbildung nötig, diese kann mit dem
18. Lebensjahr durchlaufen werden. Mit 17 ½ Jahren ist die Ausbildung für den Einsatzdienst
in der freiwilligen Feuerwehr mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten möglich.
Ist mein Kind versichert?
Ja.
Alle Jugendlichen sind über die Gemeindeunfallversicherung versichert.
Diese beinhaltet alle Übungen, Freizeiten, Ausflüge, usw. so wie Hin- und Rückweg zu und
von der Feuerwehr nach Hause.
Geht mein Kind irgendwelche Verpflichtungen ein?
Die Mitgliedschaft ist freiwillig und kann jeder Zeit wieder gekündigt werden.
Die Kinder sind verpflichtet Ihre Uniform und Ausrüstung sorgfältig zu behandeln und sollen
regelmäßig an den Übungsstunden und sonstigen Aktivitäten der Jugendfeuerwehr teilnehmen.
Was macht mein Kind eigentlich in der Jugendfeuerwehr?
In der Jugendfeuerwehr lernen Kinder und Jugendliche den sozialen Umgang mit anderen Kindern und Jugendlichen. Sie bekommen soziale Kompetenz und Verantwortungsgefühl vermittelt und lernen sich gesellschaftlich und ehrenamtlich zu engagieren.
Teamfähigkeit ist stets gefordert aber auch selbstständiges Arbeiten. Sie werden in den Übungsabenden theoretisch und praktisch in Feuerwehrtechnik ausgebildet und entwickeln handwerkliche Fähigkeiten und logisches Denkvermögen.
Wir unternehmen Freizeiten wie z.B. Zeltlager, Hüttenaufenthalte und Fahrten. Aber auch sportliche Aktivitäten und Wettkämpfe mit Auszeichnungen sind immer ein Teil unserer Jugendarbeit.
Die Kinder und Jugendlichen dürfen und sollen auch aktiv an der Gestaltung Ihrer
Übungen und Freizeiten mitwirken und diese auch mitgestalten.
Wer betreut die Kinder?
Leiter und Verantwortlicher einer örtlichen Jugendfeuerwehr ist der Jugendfeuerwehrwart/in.
Der Jugendfeuerwehrwart ist direkt dem Kommandanten (Wehrführer) unterstellt.
Ein Jugendfeuerwehrwart arbeitet mit einem Team aus mehreren Betreuern/innen den sog.
Jugendleitern zusammen, welche ihn bei der Jugendarbeit unterstützen. Alle Betreuer/innen
sind mind. 18 Jahre alt und Mitglied in der Feuerwehr.
Für diese spannenden und verantwortungsvollen Aufgaben haben sie sich gut vorbereitet.
In einer umfangreichen Ausbildung zum/r Jugendgruppenleiter/in durch die Landesfeuerwehrschule haben sie sich z.B. mit rechtlichen Aspekten auseinander gesetzt, sie haben gelernt, wie eine Gruppe funktioniert, sie haben verschiedene Methoden kennengelernt und sie wissen, wie man Veranstaltungen organisiert. Als Nachweis für diese Ausbildung sind sie Inhaber der Juleica „Jugendleiter/in card“.
Ihr Kind ist bei uns also in besten Händen.